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  • Feuerwerkskörper

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Ihre Zufriedenheit

Wir möchten, dass Ihnen unsere Feuerwerke, Knallartikel und Raketen unvergessliche Augenblicke bescheren. Unser Sortiment wird regelmäßig erweitert und bietet für jeden Bedarf das passende Produkt.

Verkauf

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für den Kauf von Feuerwerkskörpern betreffend das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter (vollendetes Lebensjahr): F1: 12 Jahre - F2: 16 Jahre - P1: 18 Jahre - T1: 18 Jahre.

Sicherheit

Der unsachgemäße Umgang mit Knallartikeln, Raketen, Leuchtfeuerwerken & Co kann zu teils schweren Verletzungen führen. Lassen Sie Ihr Feuerwerk deshalb von ausgebildeten Fachleuten ausrichten.

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder einen speziellen Feuerwerks-Wunsch? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, die Mitarbeiter der Fire Flower Feuerwerkskunst informieren Sie gerne und zeitnah.


Feuerwerkskörper von der Fire Flower Feuerwerkskunst in Graz



Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern - wir beraten Sie gerne!

 

Mithilfe einfacher Tipps lässt sich das Verletzungsrisiko auf ein Minimum reduzieren. Wir nehmen uns für die Beratung unserer Kunden ausreichend Zeit und informieren Sie ausführlich über

 

- Verwendungsverbote,

- die sachgemäße Lagerung von Feuerwerkskörpern,

- die Gefahr defekter Produkte,

- den richtigen Umgang,

- wichtige Löschvorkehrungen,

- das Tragen der richtigen Kleidung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern,

- das Aufstellen von Feuerwerkskörpern,

- den sicheren Stand von Raketen,

- das sichere Zünden von Batteriefeuerwerken und Knallkörpern und

- den richtigen Umgang mit Versagern.



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Verwendungsverbote

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist

- innerhalb des Ortsgebiets verboten (der Bürgermeister kann mit Verordnung
bestimmte Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen) und
- innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten.


Außerdem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von folgenden Einrichtungen verwendet werden:
- Kirchen und Gotteshäuser,
- Krankenanstalten,
- Kinder-,  Alters- und Erholungsheime,
- Tierheime und Tiergärten,
 - Anlagen, an denen leicht entzündliche oder explosionsgefährdete Gegenstände gelagert werden (z.B. Tankstellen).


Weiters dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht bei Sportveranstaltungen verwendet werden.



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Ein unvergessliches Erlebnis!