Feuerwerkskörper von der Fire Flower Feuerwerkskunst in Graz
Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern - wir beraten Sie gerne!
Mithilfe einfacher Tipps lässt sich das Verletzungsrisiko auf ein Minimum reduzieren. Wir nehmen uns für die Beratung unserer Kunden ausreichend Zeit und informieren Sie ausführlich über
- Verwendungsverbote,
- die sachgemäße Lagerung von Feuerwerkskörpern,
- die Gefahr defekter Produkte,
- den richtigen Umgang,
- wichtige Löschvorkehrungen,
- das Tragen der richtigen Kleidung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern,
- das Aufstellen von Feuerwerkskörpern,
- den sicheren Stand von Raketen,
- das sichere Zünden von Batteriefeuerwerken und Knallkörpern und
- den richtigen Umgang mit Versagern.
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Verwendungsverbote
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist
- innerhalb des Ortsgebiets verboten (der Bürgermeister kann mit Verordnung
bestimmte Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen) und
- innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten.
Außerdem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von folgenden Einrichtungen verwendet werden:
- Kirchen und Gotteshäuser,
- Krankenanstalten,
- Kinder-, Alters- und Erholungsheime,
- Tierheime und Tiergärten,
- Anlagen, an denen leicht entzündliche oder explosionsgefährdete Gegenstände gelagert werden (z.B. Tankstellen).
Weiters dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht bei Sportveranstaltungen verwendet werden.
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